Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 06.03.2017 folgende

 

Satzung

zur 6. Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung

der Stadt Mitterteich:

 

 

§ 1

 

§ 10 Abs. 4 der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 07.12.2016 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

„Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen

 

a, Wassermengen bis zu 15 m³ pro Jahr

b, das hauswirtschaftlich genutzte Wasser

c, das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.“

 

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0