Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Abwägungen sind nicht zu treffen.

Gegenüber dem Planentwurf vom 07.11.2016 sind keine Änderungen veranlasst, die Stadt Mitterteich kann daher aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1, 1 a, 2, 2 a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Aufhebung des Bebauungsplanes IV/2 „Schlesierstraße“ beschließen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

„Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1, 1 a, 2, 2 a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 16.01.2017 folgende

 

SATZUNG zur

Aufhebung des Bebauungsplanes IV/2 „Schlesierstraße“

 

§ 1

Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch gefertigte Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplanes IV/2 „Schlesierstraße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.11.2016 wird hiermit beschlossen.

 

§ 2

Mit der Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)

 


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0