Sitzung: 07.12.2016 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Der Kalkulationszeitraum wird auf 4 Jahre festgesetzt (01.01.2017 bis 31.12.2020)
2. Der kalkulatorische Zinssatz für die städt. Wasserversorgung wird für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 auf 1,75 % festgesetzt.
3. Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 07.12.2016
folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung:
§ 1
§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mitterteich vom 11.11.2005, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 23.12.2014 erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
§ 9 a Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mitterteich, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 23.12.2014 erhält folgende neue Fassung:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn):
bis 2,5 m³/h 48,00 €/Jahr
bis 6,0 m³/h 72,00 €/Jahr
bis 10,0 m³/h 96,00 €/Jahr
bis 50,0 m³/h 120,00 €/Jahr
über 50,0 m³/h 144,00 €/Jahr“
§ 3
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.
Mitterteich, DATUM
Stadt Mitterteich
Grillmeier
1. Bürgermeister
Anwesend: |
20 |
Dafür: |
16 |
Dagegen: |
4 |