Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 26, 40 KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband Mitterteich folgende

 

 

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit                                                    566.293,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit                                                      28.500,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1)        Verwaltungsumlage

 

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wird auf 526.841,00 € festgesetzt.

 

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage für die Mittelschule maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2015 wird auf 111 Verbandsschüler festgesetzt.

 

Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 4.746,32 € festgesetzt.

 

2)        Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 94.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Mitterteich, DATUM

Mittelschulverband Mitterteich

 

gez.

 

Grillmeier

Verbandsvorsitzender

 


 

Anwesend:

4

Dafür:

4

Dagegen:

0