Beschluss:
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bay.
Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 26, 40 KommZG und Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband Mitterteich folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen
und Ausgaben mit 566.293,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen
und Ausgaben mit 28.500,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1)
Verwaltungsumlage
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen
nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wird auf 526.841,00 € festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl
der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der
Schulverbandsumlage für die Mittelschule maßgebende Schülerzahl nach dem Stand
vom 01.10.2015 wird auf 111 Verbandsschüler
festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je
Verbandsschüler auf 4.746,32 €
festgesetzt.
2)
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 94.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Mitterteich, DATUM
Mittelschulverband Mitterteich
gez.
Grillmeier
Verbandsvorsitzender
Anwesend: |
4 |
Dafür: |
4 |
Dagegen: |
0 |