Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 26, 40 KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Grundschulverband Mitterteich folgende

 

 

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit                                                    452.034,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit                                                      17.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1)        Verwaltungsumlage

 

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wird auf 382.602,00 € festgesetzt.

 

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage für die Grundschule maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2015 wird auf 217 Verbandsschüler festgesetzt.

 

Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 1.763,14 festgesetzt.

 

2)        Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 75.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Mitterteich, DATUM

Grundschulverband Mitterteich

 

gez.

 

Grillmeier

Verbandsvorsitzender

 


 

Anwesend:

4

Dafür:

4

Dagegen:

0