Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgende Optionserklärung abzugeben:

 

„Hiermit macht die Stadt Mitterteich von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch und erklärt, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Mitterteich die umsatzsteuerrechtliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.

 

Der Stadt Mitterteich ist bewusst, dass eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne Leistungen nicht zulässig ist.“


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0