Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgende Optionserklärung
abzugeben:
„Hiermit
macht die Gemeinde Leonberg von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG
Gebrauch und erklärt, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem
01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Gemeinde Leonberg die
umsatzsteuerrechtliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs
3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.
Der Gemeinde
Leonberg ist bewusst, dass eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne
Leistungen nicht zulässig ist.“
Anwesend: |
12 |
Dafür: |
12 |
Dagegen: |
0 |