Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgende Optionserklärung abzugeben:

 

„Hiermit macht die Gemeinde Leonberg von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch und erklärt, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Gemeinde Leonberg die umsatzsteuerrechtliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.

 

Der Gemeinde Leonberg ist bewusst, dass eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne Leistungen nicht zulässig ist.“


 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

0