Sitzung: 02.05.2016 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Mitterteich folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.944.049,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 6.219.554,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.589.229,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.490.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Mitterteich, 25.04.2016
gez.
Grillmeier
Erster Bürgermeister
(Zustimmung mit Einschränkung „Sibyllenbad“ erteilten die Stadträte Angelika Müller, Manfred Sommer, Michaela Fuierer und Gerhard Greim)
Anwesend: |
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Dafür: |
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