Sitzung: 04.04.2016 Gemeinderat Leonberg
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Leonberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.278.751,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 792.582,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 162.209,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) 360 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 325 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 213.100,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
2016 in Kraft.
Mitterteich, 30.03.2016
Gemeinde Leonberg
gez.
Johann Burger
1. Bürgermeister
Anwesend: |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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