Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt von der Vorlage im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens Kenntnis.

 

Die Gemeinde besteht nicht auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (Art. 58 BayBO).


 

Anwesend:

9

Dafür:

-

Dagegen:

-