Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 eingesetzten Kräfte erhalten jeweils 30,00 € je Wahltag als Wahlhelferentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“).


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0