Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Gebührensatzung

für die Eissporthalle Mitterteich

 

Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 31.07.2023 folgende Gebührensatzung für die Eissporthalle:

 

§ 1

Eishallensaison

 

Beginn und Ende der Eishallensaison werden von der Stadt Mitterteich bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.

 

§ 2

Eintrittskarten

 

Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch und zur Benützung der städt. Eissporthalle:

 

1.     Eintrittspreise für den öffentlichen Eislauf:

 

Einzeleintritt:

 

Erwachsene                                                        5,00 €

Kinder/Jugendliche/Behinderte

und Inhaber von Ehrenamtskarten                     3,00 €

Besucher                                                             2,00 €

Disco-Zuschlag                                                  2,00 €

 

Saisonkarten:

 

Erwachsene                                                    130,00 €

Kinder/Jugendliche/Behinderte

und Inhaber von Ehrenamtskarten                   70,00 €

 

2.     Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.

Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.

Ebenso

- Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.

- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).

 

Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.

 

3.     Menschen mit Behinderung erhalten ab einen GdB von 50 % ermäßigten Eintritt. Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.

Ebenso

erhalten Inhaber von Ehrenamtskarten bei Vorlage ermäßigten Eintritt.

 

4.     Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Eishallensaison und ist nicht übertragbar.

 

5.     Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden.

 

6.     Schlittschuhe und Lernschlitten:

 

Verleih von Schlittschuhen                                3,00 €/pro Paar

Verleih von Schlittschuhen an Schulen             2,00 €/pro Paar

Feinschliff Schlittschuhe                                    4,00 €/pro Paar

Grobschliff Schlittschuhe                                   7,00 €/pro Paar

 

Lernschlitten                                                      1,00 €

 

7.     Eisstockschießen – Training und Turniere:

 

pro Bahn für 3 Stunden                                    19,00 €

Saisonpauschale für eine Bahn                      340,00 €

Die Saisonpauschale gilt für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten.

 

Turniere bis 13:30 Uhr                                   400,00 €/pro Tag

Turniere über 13:30 Uhr hinaus                     600,00 €/pro Tag

 

8.     Hobbymannschaften, Eishockeyvereine und Eislaufkurse

 

Gebühren für die Eiszeit (= 90 Minuten) incl. 1 Kabine:           130,00 €

 

Kosten für jede weitere Kabine:                                                   30,00 €

 

Kosten für die Benutzung der Anzeigentafel:                              30,00 €

 

Eislauf-Kurse                                                                                75,00 €

 

9.     Tribünennutzung

 

Kosten für die Benutzung der Tribüne:                                      100,00 €

 

Sollte eine Reinigung nach der Benutzung der Tribüne notwendig sein, wird diese zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

10.   Schulklassen

 

Für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten beträgt der Eintrittspreis für Schüler und Lehrer

pro Person                                                                                       1,50 €

 

11.   Sommernutzung, Festveranstaltungen, Konzerte:

 

pro Tag                                                                                        300,00 €

 

12.   Die Unterhaltsreinigung nach der Veranstaltung hat der Veranstalter zu tragen. Heizungs-, Strom- und Wassergebühren sind durch den Veranstalter zu ersetzen.

 

13.   Der Veranstalter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen und die Prämienzahlung nachzuweisen.

 

§ 3

Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit

 

Die Eintrittsgebühr ist von jeder Person, welche die Eissporthalle betritt, zu entrichten, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Gebühr gemäß § 2 Nr. 1 entsteht mit dem Betreten der Eissporthalle und ist sofort fällig. Die Gebühren zu § 2 Nr. 6, 7, 8, 9, 10, und 11 sind entweder sofort fällig oder werden durch Bescheid geltend gemacht.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Die Gebührensatzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.01.2023 außer Kraft.

 

Mitterteich, den _________________

Stadt:

 

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

17

Dafür:

13

Dagegen:

4