Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Obere Mühläcker“ aufzuheben.

 

Die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich werden durch die Stadt Mitterteich als erfüllt angesehen. Eine Erforderlichkeit für einen Bebauungsplan i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist nicht mehr erkennbar. Künftige Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB beurteilt und fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Damit kann auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

 

Nach Vorlage der Honorar- und Leistungsbedingungen ist unter Beachtung der Vergabegrundsätze ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren ortsüblich bekannt zu machen und die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren zu prüfen sowie entsprechend dem Ergebnis zu verfahren mit Durchführung der nächsten Beteiligungsschritte.


 

Anwesend:

14

Dafür:

14

Dagegen:

0