Sitzung: 03.07.2023 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Eintrittspreise:
Erwachsene 4,00 €
Kinder/Jugendliche/Behinderte u.
Inhaber v. Ehrenamtskarten 2,00 €
Kinder unter 6 Jahren frei.
Saisonkarten:
Erwachsene 105,00 €
Kinder/Jugendliche/Behinderte u.
Inhaber von Ehrenamtskarten 50,00 €
Familie 135,00 €
Haus- und Badeordnung für das Hallenbad, die Sauna sowie die Solarien
der
Stadt Mitterteich
Herzlich willkommen liebe Gäste,
damit sich alle Besucher wohl fühlen und Sicherheit, Ruhe und Erholung bei uns finden, müssen die Regeln dieser Haus- und Badeordnung anerkannt und befolgt werden.
Vor Ihrem Besuch
Voraussetzung Ihres Besuches ist ihre gesundheitliche Eignung und dass Sie nicht an Hautausschlägen oder ansteckender Krankheit leiden. Bitte fragen Sie Ihren Arzt, ob er Bedenken gegen Ihr Schwimmen oder Saunen hat, damit Sie sich und andere nicht gefährden. In diesem Sinn gilt auch die Regelung, dass Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Hilfsbedürftige oder kranke Personen nur in Begleitung einer für Sie verantwortlichen Person über 18 Jahren bei uns sein dürfen.
Die Stadt Mitterteich weist darauf hin, dass der Besuch unserer Freizeitanlage auf eigene Gefahr geschieht.
Bei Besuchergruppen (Schulen, Vereine usw.) wäre eine vorherige Anmeldung mit Zeitvereinbarung für uns und Sie sehr hilfreich.
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch
17:15 – 21:00 Uhr
Donnerstag, Freitag
17:30 – 21:00
Samstag
14:30 – 18:00 Uhr
Sonntag
09:30 – 11:30 Uhr
Behinderten- und Seniorenschwimmen:
Freitag 14:30 – 16:00 Uhr
Badebenützungszeit
Die Benützungsdauer unserer Anlage beträgt mit An- und Auskleiden 2 Stunden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schwimmhalle sowie der Saunabereich spätestens eine Viertelstunde vor Schluss des Bade-, Saunabetriebes verlassen werden muss, denn am Ende der Öffnungszeiten dürfen sich keine Gäste mehr in der Anlage befinden.
Die Stadt Mitterteich kann die Benutzung des Bades aus wichtigen Gründen ganz oder teilweise einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung eines bereits entrichteten Eintrittsgeldes (z.B. Saisonkarte) entsteht. Wichtige Gründe sind beispielsweise dringende Reparaturarbeiten, unvorhergesehene Ereignisse oder Veranstaltungen und Kurse für Schulen und Vereine.
Eintrittskarten – Saisonkarten
Für die Benutzung unserer Einrichtungen Sauna, Hallenbad, Solarium gelten die im Aushang beschriebenen Gebühren. Der Eintrittskartenverkauf/Einlass wird jeweils 1 Stunde vor Betriebsschluss eingestellt.
• Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Hallenbadsaison und ist nicht übertragbar.
• Saisonkarten sind nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises oder der Geburtsurkunde in Kopie erhältlich
• Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden.
Bei Gruppen bitten wir um Mithilfe bei der Abwicklung. Der Kassenbereich muss gemeinsam passiert werden und ein uns benannter Verantwortlicher muss für die Einhaltung dieser Haus- und Badeordnung sorgen.
Wertgegenstände
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, es würde uns in diesem Zusammenhang Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Garderoben
Alle unsere Wechselkabinen stehen Ihnen zum Umkleiden zur Verfügung. Besuchern, die nicht in der Lage sind Ihre Garderobe selbst zu wechseln, gestatten wir die Hilfeleistung durch Dritte (z.B. Kindern unter 6 Jahren, Hilfsbedürftigen usw.)
Zur Aufbewahrung Ihrer Garderobe stehen Ihnen Garderobenschränke mit Sicherheitsschlössern zur Verfügung. Bitte verschließen Sie die Schränke während Ihres Aufenthaltes in unserer Anlage. Achten Sie auf Ihren Schlüssel.
WICHTIG: Ein Schlüssel kann teuer werden. Wenn Sie Ihn verlieren, müssten wir Ihnen die Kosten des Ersatzes sowie die Auswechslung des Schlosses in voller Höhe in Rechnung stellen. Rücksichtnahme wird bei uns großgeschrieben. Rücksichtnahme auf Andere ist besonders in einer Freizeitanlage wichtig, wobei Sauberkeit und Hygiene oberstes Gebot sein müssen. Daher: Im Interesse von Sauberkeit und Hygiene ist es nicht gestattet, mit Straßenschuhen den Barfußbereich zu betreten. Vor der Benutzung der Schwimmbecken und der Sauna bitten wir Sie, in den Duschkabinen sich mit Seife, Duschgel oder Shampoo zu waschen. Im Hallenbad muss Badebekleidung getragen werden. Ob diese den Anforderungen entspricht, entscheidet unser Aufsichtspersonal.
Sicherheitsregeln!
• Das Springen von den Längsseiten des Beckenrandes ist verboten.
• Zerbrechliche Sachen (Glas etc.) dürfen in den Barfußbereich nicht mitgenommen werden (ausgenommen davon sind Brillen).
• Betrieb von Geräten der Musikwiedergabe und Spielen von Musikinstrumenten ist untersagt.
• Filmen und fotografieren nur mit Genehmigung
• Nachlaufen, Kettenlaufen, Ballspiele
• Untertauchen anderer Badegäste
• Schwimmen mit Tauchgeräten Druckluftbehälter, Tauchmasken, Schnorchel und Flossen dürfen nur mit Genehmigung des Aufsichtspersonals benutzt werden.
• Rauchen ist nur im Freien gestattet.
• Das Kinderplanschbecken steht, wie der Name schon sagt, nur den Kleinkindern (bis 8 Jahren) zur Verfügung.
• Die Schwimmer müssen auf die Nichtschwimmer Rücksicht nehmen. Umgekehrt achten wir darauf, dass Nichtschwimmer nur in Begleitung eines erfahrenen Schwimmers das Schwimmbecken benutzen.
Im Interesse von Sauberkeit und Hygiene verboten:
• Einölen und Einfetten vor dem Schwimmen oder in der Sauna
• Rasieren in der Saunakabine
• Nägel schneiden und Hornhaut abhaspeln
• Genuss von Kaugummi in den Becken Badeschuhe in der Sauna
• Ausspucken auf den Fußboden und in das Schwimmbecken
Jeder wird einsehen, dass bei Verunreinigungen der Saunaanlage, Schwimmhalle, Plansch- oder Schwimmbecken die Kosten der Beseitigung und die Folgekosten (z.B. Nachfüllen eines Beckens) vom Verursacher getragen werden müssen. Bei Besuchergruppen hat auch in diesem Punkt der Gruppenleiter oder die Lehrkraft für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen.
Es geht um Ihr Wohlbefinden
Allen diesen Regeln liegt der Wunsch zugrunde, dass Sie sich wohl fühlen, entspannen und erholen.
Daher: Auch, wenn Sie Wünsche und evtl. Beschwerden haben, sprechen Sie mit unserem Personal oder der Stadtverwaltung, denn wir sind für Sie da.
Fundsachen
Wenn Sie etwas finden! Bitte liefern Sie dies umgehend bei unserem Aufsichtspersonal oder an der Kasse ab.
Haftung
Unfälle müssen unserem Aufsichtspersonal sofort mitgeteilt werden. Für Personen-, Vermögens- und Sachschäden haften wir nur, wenn unseren Mitarbeitern grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Für nicht den Vorschriften dieser Haus- und Badeordnung entsprechend verwahrten Sachen, Geldbeträge oder Wertgegenständen können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen.
Auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge oder Fahrräder übernehmen wir keine Haftung.
Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung aller unserer Einrichtungen haftet der Verursacher für den Schaden. Strafrechtliche Maßnahmen behalten wir uns vor.
Vom Besuch der Freizeitanlage ausgeschlossen sind Personen, die an Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten leiden oder von denen angenommen werden muss, dass ihr Verhalten zu Verstößen gegen unsere Haus- und Badeordnung führen kann, können wir im Interesse der übrigen Gäste den Besuch der Freizeitanlage nicht gestatten.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung
Das Personal trifft die notwendigen Anordnungen, damit Ruhe, Ordnung und Sicherheit für unsere Besucher gewährleistet ist. Den Anweisungen ist unbedingte Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung ist unser Personal befugt das Hausrecht auszuüben und Gäste aus der Freizeitanlage zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.
Besucher, die sich unentgeltlich Zugang zu den entgeltpflichtigen Einrichtungen verschafft haben, werden sofort aus der Freizeitanlage verwiesen.
Diese Haus- und Badeordnung tritt ab 01.08.2023 in Kraft.
Mitterteich den ________________
STADT MITTERTEICH
Grillmeier
1. Bürgermeister
Anwesend: |
14 |
Dafür: |
13 |
Dagegen: |
1 |