a) Der Gemeinderat der Gemeinde Leonberg beschließt folgende Satzung:
Satzung
zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Leonberg
vom ………….(Ausfertigungsdatum)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Leonberg folgende Satzung:
§
1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Leonberg vom 18.09.2019 wird wie folgt geändert:
1. § 9a Abs. 2 wird ersetzt
durch:
mit Nenndurchfluss (Qn) bis
8 m³/h
oder Dauerdurchfluss (Q3):
bis 13 m³/h: 36,00 € / Jahr
mit Nenndurchfluss (Qn) über
8 m³/h
oder Dauerdurchfluss (Q3):
über 13 m³/h: 72,00 € / Jahr
2. In § 10 Abs. 1 wird der
Betrag „1,56 €“ durch den Betrag „2,30 €“ ersetzt.
3. In § 10 Abs. 4 wird der
Betrag „1,56 €“ durch den Betrag „2,30 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in
Kraft.
b) Der Kalkulationszeitraum
wird auf 4 Jahre festgesetzt (01.01.2023 – 31.12.2026).
c) Der kalkulatorische Zinssatz
für die Wasserversorgung wird für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2026 auf 3 %
festgesetzt.
Anwesend: |
11 |
Dafür: |
11 |
Dagegen: |
- |