Sitzung: 03.04.2023 Gemeinderat Leonberg
Beschluss: beschlossen
a)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2023 für die Gemeinde Leonberg und setzt den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Leonberg,
Landkreis Tirschenreuth
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leonberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
1.800.800 Euro |
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
1.567.700 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
390 v. H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
360 v. H. |
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2. |
Gewerbesteuer |
340 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 290.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
b)
Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.
Anwesend: |
11 |
Dafür: |
11 |
Dagegen: |
0 |