Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2023 für die Gemeinde Leonberg und setzt den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Leonberg, Landkreis Tirschenreuth

für das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leonberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.800.800 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.567.700 Euro

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

390 v. H.

 

 

b) für die Grundstücke (B)

360 v. H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

340 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 290.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

b) Finanzplan und Investitionsprogramm

 

 

Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beiliegt, fest.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0