Sitzung: 12.12.2022 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Az. 141-5224
Satzung
über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das städt. Freibad
Mitterteich
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom _____________ folgende Gebührensatzung für das städt. Freibad Mitterteich:
§1
Gebühren
Für die Benützung des städt. Freibades Mitterteich werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Sie berechtigen zur Benutzung des städt. Freibades Mitterteich und aller dort vorhandenen Einrichtungen, einschließlich der Umkleidekabinen und der Garderobeschränkchen. Weitere Gebühren sind von allen Benutzern zu entrichten, welche Spielanlagen benutzen oder die in dieser Gebührensatzung beschriebenen Gegenstände ausleihen.
§ 2
Gebührenhöhe
1. Einzeleintritt
Erwachsene 3,30 €
ab 17 Uhr 2,20 €
Kinder und Jugendliche 1,70 €
ab 17 Uhr 1,10 €
Behinderte 2,60 €
ab 17 Uhr 1,80 €
2. Saisonkarten
Erwachsene 87,00 €
Kinder und Jugendliche 45,00 €
Familie 125,00 €
Behinderte 73,00 €
3. Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.
Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.
Ebenso
Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.
Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).
Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.
4. Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
5. Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Freisaison und ist nicht übertragbar.
6. Pro Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.
7. Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.
8. Für Schulklassen in Begleitung einer Lehrkraft beträgt die Gebühr
(dieser Sondereintrittspreis gilt nur von Montag bis Freitag) je Person 1,10 €
9. Für das Schloss eines Garderobeschränkchens, sowie für ausgeliehene Badehosen und Badeanzüge ist ein Sicherheitsbetrag von 5 € zu hinterlegen. Bei Verlust bzw. Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen.
10. Für den Beach-Volleyball ist ein Sicherheitsbeitrag von 10 € zu hinterlegen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen. Die Benützung des Beach-Volleyball-Feldes ist kostenlos.
11. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen wird eine Gebühr in Höhe des für die Beseitigung bzw. Instandsetzung entstandenen Kostenaufwandes erhoben.
12. Die schulpflichtigen Kinder haben während der Sommerferien jeweils am Mittwoch „freien Eintritt“ in das städt. Freibad.
§ 3
Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit
Gebührenschuldner ist der Erwerber von Eintrittskarten bzw. Saisonkarten. Die Gebühr entsteht mit der Übergabe der Eintrittskarte bzw. der Saisonkarte an den Erwerber. Sie ist mit der Entstehung fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 11.04.2019 außer Kraft.
Mitterteich, den _______________
Stadt:
Grillmeier
Bürgermeister
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |