Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Az. 141-524/4

Gebührensatzung

für die Eissporthalle Mitterteich

 

Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom ________ folgende Gebührensatzung für die Eissporthalle:

 

§ 1

Eishallensaison

 

Beginn und Ende der Eishallensaison werden von der Stadt Mitterteich bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.

 

§ 2

Eintrittskarten

 

Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch und zur Benützung der städt. Eissporthalle:

 

1.       Eintrittspreise für den öffentlichen Eislauf:

 

Einzeleintritt:

 

Erwachsene                                             3,80 €

Behinderte                                               3,10 €

Kinder und Jugendliche                          2,20 €

Besucher                                                 1,10 €

Disco-Zuschlag                                       1,80 €

 

Saisonkarten:

 

Saisonkarte Erwachsene                     115,00 €

Saisonkarte Behinderte                         85,00 €

Saisonkarte Jugendliche                       60,00 €

 

2.       Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.

Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.

Ebenso

- Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.

 

- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).

 

      Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.

 

3.       Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.

 

4.       Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Eishallensaison und ist nicht übertragbar.

 

5.       Pro Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

6.       Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.

 

7.       Schlittschuhe und Lernschlitten:

 

Verleih von Schlittschuhen                                               3,00 €/pro Paar

Verleih von Schlittschuhen an Schulen                            2,00 €/pro Paar

Feinschliff Schlittschuhe                                                  4,00 €/pro Paar

Grobschliff Schlittschuhe                                                 7,00 €/pro Paar

 

Lernschlitten                                                                     1,00 €

 

8.       Eisstockschießen – Training und Turniere:

 

pro Bahn für 3 Stunden                                                   16,00 €

Saisonpauschale für eine Bahn                                     285,00 €

Die Saisonpauschale gilt für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten.

 

Turniere bis 13:30 Uhr                                                 400,00 €/pro Tag

Turniere über 13:30 Uhr hinaus                                   600,00 €/pro Tag

 

9.       Hobbymannschaften, Eishockeyvereine und Eislaufkurse

 

Gebühren für die Eiszeit (= 90 Minuten) incl. 1 Kabine: 130,00 €

 

Kosten für jede weitere Kabine:                                     30,00 €

 

Kosten für die Benutzung der Anzeigentafel:                30,00 €

 

Eislauf-Kurse                                                                  75,00 €

 

10.     Tribünennutzung

 

Kosten für die Benutzung der Tribüne:                        100,00 €

 

Sollte eine Reinigung nach der Benutzung der Tribüne notwendig sein, wird diese zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

11.     Schulklassen

 

Für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten beträgt der Eintrittspreis für Schüler und Lehrer

pro Person                                                                         1,10 €

 

12.     Sommernutzung, Festveranstaltungen, Konzerte:

 

          pro Tag                                                                          300,00 €

 

13.     Die Unterhaltsreinigung nach der Veranstaltung hat der Veranstalter zu tragen. Heizungs-, Strom- und Wassergebühren sind durch den Veranstalter zu ersetzen.

 

14.     Der Veranstalter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen und die Prämienzahlung nachzuweisen.

 

§ 3

Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit

 

Die Eintrittsgebühr ist von jeder Person, welche die Eissporthalle betritt, zu entrichten, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Gebühr gemäß § 2 Nr. 1 entsteht mit dem Betreten der Eissporthalle und ist sofort fällig. Die Gebühren zu § 2 Nr. 9, 10, 11, 12 und 13 sind entweder sofort fällig oder werden durch Bescheid geltend gemacht.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Die Gebührensatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 20.10.2022 außer Kraft.

 

Mitterteich, den _________________

Stadt:

 

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0