Sitzung: 12.12.2022 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Az. 141-524/4
Gebührensatzung
für die Eissporthalle Mitterteich
Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom ________ folgende Gebührensatzung für die Eissporthalle:
§ 1
Eishallensaison
Beginn und Ende der Eishallensaison werden von der Stadt Mitterteich bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.
§ 2
Eintrittskarten
Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch und zur Benützung der städt. Eissporthalle:
1. Eintrittspreise für den
öffentlichen Eislauf:
Einzeleintritt:
Erwachsene 3,80 €
Behinderte 3,10 €
Kinder und Jugendliche 2,20 €
Besucher 1,10 €
Disco-Zuschlag 1,80 €
Saisonkarten:
Saisonkarte Erwachsene 115,00 €
Saisonkarte Behinderte 85,00 €
Saisonkarte Jugendliche 60,00 €
2. Als Erwachsene sind
Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
anzusehen.
Unter Kinder und Jugendliche sind
Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten
16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.
Ebenso
- Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16.
Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein
entsprechender Ausweis vorgelegt wird.
- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
(27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule,
Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter
vorgenannten Bedingungen anerkannt).
Kinder unter 6 Jahren erhalten freien
Eintritt.
3. Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
4. Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Eishallensaison und ist nicht übertragbar.
5. Pro Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.
6. Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.
7. Schlittschuhe und
Lernschlitten:
Verleih von Schlittschuhen 3,00 €/pro Paar
Verleih von Schlittschuhen an Schulen 2,00 €/pro Paar
Feinschliff Schlittschuhe 4,00 €/pro Paar
Grobschliff Schlittschuhe 7,00 €/pro Paar
Lernschlitten 1,00 €
8. Eisstockschießen –
Training und Turniere:
pro Bahn für 3 Stunden 16,00 €
Saisonpauschale für eine Bahn 285,00 €
Die Saisonpauschale gilt für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten.
Turniere bis 13:30 Uhr 400,00 €/pro Tag
Turniere über 13:30 Uhr hinaus 600,00 €/pro Tag
9. Hobbymannschaften,
Eishockeyvereine und Eislaufkurse
Gebühren für die Eiszeit (= 90 Minuten) incl. 1 Kabine: 130,00 €
Kosten für jede weitere Kabine: 30,00 €
Kosten für die Benutzung der Anzeigentafel: 30,00 €
Eislauf-Kurse 75,00 €
10. Tribünennutzung
Kosten für die Benutzung der Tribüne: 100,00 €
Sollte eine Reinigung nach der Benutzung der Tribüne notwendig sein, wird diese zu 100 % in Rechnung gestellt.
11. Schulklassen
Für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten beträgt der Eintrittspreis für Schüler und Lehrer
pro Person 1,10 €
12. Sommernutzung,
Festveranstaltungen, Konzerte:
pro Tag 300,00 €
13. Die Unterhaltsreinigung nach der Veranstaltung hat der Veranstalter zu tragen. Heizungs-, Strom- und Wassergebühren sind durch den Veranstalter zu ersetzen.
14. Der Veranstalter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen und die Prämienzahlung nachzuweisen.
§ 3
Gebührenschuldner,
Entstehen, Fälligkeit
Die Eintrittsgebühr ist von jeder Person, welche die Eissporthalle betritt, zu entrichten, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Die Gebühr gemäß § 2 Nr. 1 entsteht mit dem Betreten der Eissporthalle und ist sofort fällig. Die Gebühren zu § 2 Nr. 9, 10, 11, 12 und 13 sind entweder sofort fällig oder werden durch Bescheid geltend gemacht.
§ 4
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 20.10.2022 außer Kraft.
Mitterteich, den _________________
Stadt:
Grillmeier
1. Bürgermeister
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |