Sitzung: 12.12.2022 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
141-5221-1
Haus- und Badeordnung für das Hallenbad, die Sauna
sowie die Solarien der
Stadt Mitterteich
Herzlich
willkommen liebe Gäste,
damit
sich alle Besucher wohl fühlen und Sicherheit, Ruhe und Erholung bei uns
finden, müssen die Regeln dieser Haus- und Badeordnung anerkannt und befolgt
werden.
Vor Ihrem Besuch
Voraussetzung
Ihres Besuches ist ihre gesundheitliche Eignung und dass Sie nicht an
Hautausschlägen oder ansteckender Krankheit leiden. Bitte fragen Sie Ihren
Arzt, ob er Bedenken gegen Ihr Schwimmen oder Saunen hat, damit Sie sich und
andere nicht gefährden. In diesem Sinn gilt auch die Regelung, dass Kinder bis
zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Hilfsbedürftige oder kranke Personen nur
in Begleitung einer für Sie verantwortlichen Person über 18 Jahren bei uns sein
dürfen.
Die
Stadt Mitterteich weist darauf hin, dass der Besuch unserer Freizeitanlage auf
eigene Gefahr geschieht.
Bei
Besuchergruppen (Schulen, Vereine usw.) wäre eine vorherige Anmeldung mit
Zeitvereinbarung für uns und Sie sehr hilfreich.
Öffnungszeiten
Dienstag,
Mittwoch
17:15
– 21:00 Uhr
Donnerstag,
Freitag
17:30
– 21:00
Samstag
14:30
– 18:00 Uhr
Sonntag
09:30
– 11:30 Uhr
Behinderten-
und Seniorenschwimmen:
Freitag 14:30 – 16:00 Uhr
Badebenützungszeit
Die
Benützungsdauer unserer Anlage beträgt mit An- und Auskleiden 2 Stunden. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass die Schwimmhalle sowie der Saunabereich
spätestens eine Viertelstunde vor Schluss des Bade-, Saunabetriebes verlassen
werden muss, denn am Ende der Öffnungszeiten dürfen sich keine Gäste mehr in
der Anlage befinden.
Die
Stadt Mitterteich kann die Benutzung des Bades aus wichtigen Gründen ganz oder
teilweise einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder
Ermäßigung eines bereits entrichteten Eintrittsgeldes (z.B. Saisonkarte)
entsteht. Wichtige Gründe sind beispielsweise dringende Reparaturarbeiten,
unvorhergesehene Ereignisse oder Veranstaltungen und Kurse für Schulen und
Vereine.
Eintrittskarten –
Saisonkarten
Für
die Benutzung unserer Einrichtungen Sauna, Hallenbad, Solarium gelten die im
Aushang beschriebenen Gebühren. Der Eintrittskartenverkauf/Einlass wird jeweils
1 Stunde vor Betriebsschluss eingestellt.
·
Die
Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Badesaison und ist nicht übertragbar.
·
Pro
Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.
·
Verlorengegangene
Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht
zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte
ausgestellt werden.
Bei
Gruppen bitten wir um Mithilfe bei der Abwicklung. Der Kassenbereich muss
gemeinsam passiert werden und ein uns benannter Verantwortlicher muss für die
Einhaltung dieser Haus- und Badeordnung sorgen.
Wertgegenstände
Für
die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen übernehmen wir keine
Haftung, es sei denn, es würde uns in diesem Zusammenhang Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Garderoben
Alle
unsere Wechselkabinen stehen Ihnen zum Umkleiden zur Verfügung. Besuchern, die
nicht in der Lage sind Ihre Garderobe selbst zu wechseln, gestatten wir die
Hilfeleistung durch Dritte (z.B. Kindern unter 6 Jahren, Hilfsbedürftigen usw.)
Zur
Aufbewahrung Ihrer Garderobe stehen Ihnen Garderobenschränke mit
Sicherheitsschlössern zur Verfügung. Bitte verschließen Sie die Schränke
während Ihres Aufenthaltes in unserer Anlage. Achten Sie auf Ihren Schlüssel.
WICHTIG:
Ein Schlüssel kann teuer werden. Wenn Sie Ihn verlieren, müssten wir Ihnen die
Kosten des Ersatzes sowie die Auswechslung des Schlosses in voller Höhe in
Rechnung stellen. Rücksichtnahme wird bei uns großgeschrieben. Rücksichtnahme
auf Andere ist besonders in einer Freizeitanlage wichtig, wobei Sauberkeit und
Hygiene oberstes Gebot sein müssen. Daher: Im Interesse von Sauberkeit und
Hygiene ist es nicht gestattet, mit Straßenschuhen den Barfußbereich zu
betreten. Vor der Benutzung der Schwimmbecken und der Sauna bitten wir Sie, in
den Duschkabinen sich mit Seife, Duschgel oder Shampoo zu waschen. Im Hallenbad
muss Badebekleidung getragen werden. Ob diese den Anforderungen entspricht,
entscheidet unser Aufsichtspersonal.
Sicherheitsregeln!
·
Das
Springen von den Längsseiten des Beckenrandes ist verboten.
·
Zerbrechliche
Sachen (Glas etc.) dürfen in den Barfußbereich nicht mitgenommen werden
(ausgenommen davon sind Brillen).
·
Betrieb
von Geräten der Musikwiedergabe und Spielen von Musikinstrumenten ist
untersagt.
·
Filmen
und fotografieren nur mit Genehmigung
·
Nachlaufen,
Kettenlaufen, Ballspiele sind verboten
·
Untertauchen
anderer Badegäste ist verboten
·
Schwimmen
mit Tauchgeräten Druckluftbehälter, Tauchmasken, Schnorchel und Flossen dürfen
nur mit Genehmigung des Aufsichtspersonals benutzt werden.
·
Rauchen
ist nur im Freien gestattet.
·
Das
Kinderplanschbecken steht, wie der Name schon sagt, nur den Kleinkindern (bis 8
Jahren) zur Verfügung.
·
Die
Schwimmer müssen auf die Nichtschwimmer Rücksicht nehmen. Umgekehrt achten wir
darauf, dass Nichtschwimmer nur in Begleitung eines erfahrenen Schwimmers das
Schwimmbecken benutzen.
Im Interesse von
Sauberkeit und Hygiene verboten:
·
Einölen
und Einfetten vor dem Schwimmen oder in der Sauna
·
Rasieren
in der Saunakabine
·
Nägel
schneiden und Hornhaut abhaspeln
·
Genuss
von Kaugummi in den Becken Badeschuhe in der Sauna
·
Ausspucken
auf den Fußboden und in das Schwimmbecken
Jeder
wird einsehen, dass bei Verunreinigungen der Saunaanlage, Schwimmhalle,
Plansch- oder Schwimmbecken die Kosten der Beseitigung und die Folgekosten
(z.B. Nachfüllen eines Beckens) vom Verursacher getragen werden müssen. Bei
Besuchergruppen hat auch in diesem Punkt der Gruppenleiter oder die Lehrkraft
für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen.
Es geht um Ihr
Wohlbefinden
Allen
diesen Regeln liegt der Wunsch zugrunde, dass Sie sich wohl fühlen, entspannen
und erholen.
Daher: Auch, wenn Sie
Wünsche und evtl. Beschwerden haben, sprechen Sie mit unserem Personal oder der
Stadtverwaltung, denn wir sind für Sie da.
Fundsachen
Wenn
Sie etwas finden! Bitte liefern Sie dies umgehend bei unserem Aufsichtspersonal
oder an der Kasse ab.
Haftung
Unfälle
müssen unserem Aufsichtspersonal sofort mitgeteilt werden. Für Personen-,
Vermögens- und Sachschäden haften wir nur, wenn unseren Mitarbeitern grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Für
nicht den Vorschriften dieser Haus- und Badeordnung entsprechend verwahrten
Sachen, Geldbeträge oder Wertgegenständen können wir selbstverständlich keine
Haftung übernehmen.
Auch
für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge oder Fahrräder übernehmen wir
keine Haftung.
Bei
missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung aller unserer Einrichtungen haftet
der Verursacher für den Schaden. Strafrechtliche Maßnahmen behalten wir uns
vor.
Vom
Besuch der Freizeitanlage ausgeschlossen sind Personen, die an Hautausschlägen
oder ansteckenden Krankheiten leiden oder von denen angenommen werden muss,
dass ihr Verhalten zu Verstößen gegen unsere Haus- und Badeordnung führen kann,
können wir im Interesse der übrigen Gäste den Besuch der Freizeitanlage nicht
gestatten.
Die
Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Verstöße gegen die
Haus- und Badeordnung
Das
Personal trifft die notwendigen Anordnungen, damit Ruhe, Ordnung und Sicherheit
für unsere Besucher gewährleistet ist. Den Anweisungen ist unbedingte Folge zu
leisten.
Bei
Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung ist unser Personal befugt das
Hausrecht auszuüben und Gäste aus der Freizeitanlage zu verweisen, ohne dass
ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.
Besucher,
die sich unentgeltlich Zugang zu den entgeltpflichtigen Einrichtungen
verschafft haben, werden sofort aus der Freizeitanlage verwiesen.
Diese
Haus- und Badeordnung tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
Mitterteich,
den ___________
STADT
MITTERTEICH
Grillmeier
1.
Bürgermeister
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |