Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Von den vorliegenden Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nimmt der Gemeinderat Kenntnis. Die im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge (siehe Anlage 1) werden vom Gemeinderat angenommen und hiermit beschlossen. Nochmals bestätigt wird der Abwägungsbeschluss vom 11.10.2021 zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Eine Änderung der Bebauungsplanfassung vom 11.10.2021 ist nicht veranlasst. Die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Königshütte Nord-West“, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, kann daher als Satzung beschlossen werden.

 

  1. Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Leonberg beschließt aufgrund der §§ 2, 9, 10, 13b, 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), den im beschleunigten Verfahren vom Planungsbüro Heidenreich, Haag, gefertigten Bebauungsplan zur Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Königshütte Nord-West“ in der Fassung vom 11.10.2021 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Bestandteile der Satzung sind die Planzeichnung mit Legende, Verfahrensvermerken und Festsetzungen. Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind die Hinweise und Begründung.

 

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Fl.Nrn. 424/3, 425, 426-TF-, 397-TF-, 424/1, 424/2, 426/1, 426/1 und 426/3 der Gemarkung Pfaffenreuth) ist in der Planzeichnung festgesetzt.

 

  1. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V. m. § 13a BauGB im Wege der Berichtigung für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Königshütte Nord-West“ als Allgemeines Wohngebiet angepasst.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0