Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 0

Beschluss:

 

a)      Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

 

Die Verbandsversammlung beschließt die folgende Haushaltssatzung 2022 für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfaffenreuther Gruppe und setzt den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfaffenreuthter Gruppe

Landkreis Tirschenreuth

Für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfaffenreuther Gruppe folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                             294.200 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               93.800 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 56.200 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Verbandsumlagen werden nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 49.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

b)     Finanzplan und Investitionsprogramm

 

Die Verbandsversammlung setzt den Finanzplan 2021 bis 2025 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie im Haushaltsplan 2022 vorgesehen, fest.

 

 

 

Leonberg, den

ZWECKVERBAND PFAFFENREUTHER GRUPPE

 

 

 

Burger

Verbandsvorsitzender

 


 

Anwesend:

9

Dafür:

8

Dagegen:

1