Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Abwägungsbeschluss

zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Aufgrund der Abwägungsbeschlüsse werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, eine Änderung der Planung wird indes nicht veranlasst. Eine erneute Auslegung/Beteiligung wird nicht ausgelöst.

 

2.     Satzungsbeschluss

Bebauungsplan „Industriegebiet Marktredwitzer / Oberteicher Straße I“

 

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Industriegebiet Marktredwitzer / Oberteicher Straße I“ in der Fassung vom 24.01.2022 unter den heute beschlossenen Maßgaben als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan erhält die Fassung „24.01.2022 redaktionell ergänzt am 30.05.2022“.

 

Der Bebauungsplan ist auszufertigen.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro TB MARKERT werden beauftragt, den Satzungsbeschluss nach erfolgter Genehmigung der parallelen 11. Flächennutzungsplanänderung bekannt zu machen.

 

3.     Feststellungsbeschluss

11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren 

 

Der Stadtrat stellt die 11. Änderung Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.01.2022 unter den heute beschlossenen Maßgaben fest.

Der Bauleitplan erhält die Fassung „24.01.2022 redaktionell ergänzt am 30.05.2022“.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro TB MARKERT werden beauftragt, die genehmigungsfähige Fassung der Flächennutzungsplanänderung herzustellen und der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Tirschenreuth) zur Genehmigung vorzulegen. Nach Erteilung der Genehmigung werden die Verwaltung und das Planungsbüro TB MARKERT beauftragt diese ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0