Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Mittelschule Mitterteich beschließt folgende Haushaltssatzung 2022 und setzt den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

 

HAUSHALTSSATZUNG

des Schulverbandes der Mittelschule Mitterteich

Landkreis Tirschenreuth

 

für das Jahr 2022

 

 

 

 

Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i. V. mit Art. 26, 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband der Mittelschule Mitterteich folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                             688.000 EUR

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                              40.600 EUR

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

A.   Verwaltungsumlage – Umlegung nach der Schülerzahl:

 

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 635.900 EUR festgesetzt.

 

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2021 wird auf 104 Verbandsschüler festgesetzt.

 

Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 6.114,42 EUR festgesetzt.

 

 

B.   Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 114.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

Mitterteich, den

SCHULVERBAND MITTELSCHULE MITTERTEICH

 

 

 

Grillmeier

Vorsitzender


 

Anwesend:

4

Dafür:

4

Dagegen:

0