Sitzung: 04.05.2022 Gemeinderat Pechbrunn
Beschluss: beschlossen
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2022 für die Gemeinde Pechbrunn und setzt den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen sowie sämtlichen Anlagen fest.
Haushaltssatzung
der
der Gemeinde Pechbrunn
für
das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund
des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pechbrunn folgende
Haushaltssatzung
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.959.700 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.607.500 €
ab.
§
2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a)
für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 340 v.H.
- Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Pechbrunn, xx.xx.xxxx
- Gemeinde Pechbrunn -
Stephan Schuebel
Erster Bürgermeister
b) Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2021 bis 2025 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2022 beiliegt, fest.
c) Stellenplan
Die Stellenpläne der Gemeinde Pechbrunn für die Beamten und die tariflich Beschäftigten samt Übersicht über die Bediensteten in Probe- und Ausbildungszeit für das Jahr 2022 werden gebilligt.
Anwesend: |
12 |
Dafür: |
12 |
Dagegen: |
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