Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Die Stadt Mitterteich erteilt für das im Sachverhalt beschriebene Vorhaben gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 63 Abs. 3 BayBO nach pflichtgemäßen Ermessen die beantragte Befreiung.

 

Eine Ausnahme von den Festsetzungen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets hinsichtlich der Veränderungssperre wird vorbehaltlich einer Zustimmung des Sanierungsträgers/städtebaulichen Beraters erteilt.


 

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0