Sitzung: 25.04.2022 Bauausschuss der Stadt Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Die Stadt Mitterteich erteilt für das im Sachverhalt beschriebene Vorhaben gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 63 Abs. 3 BayBO nach pflichtgemäßen Ermessen die beantragte Befreiung.
Eine Ausnahme von den Festsetzungen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets hinsichtlich der Veränderungssperre wird vorbehaltlich einer Zustimmung des Sanierungsträgers/städtebaulichen Beraters erteilt.
Anwesend: |
10 |
Dafür: |
10 |
Dagegen: |
0 |