Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Polizeiinspektion aus verkehrsrechtlicher Sicht wird dem Antragsteller die Genehmigung erteilt, die beschriebenen zwei Stehtische mit einer max. Bemaßung von 80 cm Durchmesser im beschriebenen Bereich aufzustellen. Entsprechend der Stellungnahme der Polizeiinspektion soll zwischen den Stehtischen und der öffentlichen Verkehrsfläche eine Abgrenzung in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. Die Ziele und Zwecke der Sanierung werden dadurch nicht tangiert, sanierungsrechtliche Gründe sprechen nicht dagegen.

 

Durch das Vorhaben darf sich keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ergeben, auf die Gewährleistung einer weiterhin barrierefreien Nutzung des Gehweges wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Für die Teilnutzung des städtischen Grundstücks Fl.-Nr. 349/19 Gemarkung Mitterteich (hier: Teilbereich ‚Bahnhofstraße‘) ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Mitterteich und dem Antragsteller zu schließen. In diesem Zusammenhang gegebenenfalls anfallende Kosten, insbesondere für bauliche Maßnahmen, sind durch den Antragsteller zu tragen.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0