Beschluss: beschlossen

 

Beschluss:

 

a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung 2022 für die Gemeinde Leonberg und setzt den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen sowie sämtlichen Anlagen fest.

 

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Leonberg, Landkreis Tirschenreuth

für das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leonberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.689.200 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.161.400 Euro

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

390 v. H.

 

 

b) für die Grundstücke (B)

360 v. H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

340 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

 

b) Finanzplan und Investitionsprogramm

 

Der Gemeinderat setzt den Finanzplan 2021 bis 2025 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm, so wie er als Anlage dem Haushaltsplan 2022 beiliegt, fest.


 

Anwesend:

11

Dafür:

11

Dagegen:

0