Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Auflage Nr. 2a), des Bewilligungsbescheides vom 06.12.2021, Az.: ROP-SG12-1546.2-7-14-162, dass im Jahr 2022 das Verhältnis von Kreditaufnahmen zur ordentlichen Tilgung auf maximal 20.200,00 € festgelegt wird.

 

Falls erforderlich, ist eine maximale Kreditaufnahme in Höhe von 20.200,00 € im Haushaltsplan 2022 zu berücksichtigen.


 

Anwesend:

8

Dafür:

8

Dagegen:

0