Sitzung: 07.03.2022 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Von den vorliegenden Stellungnahmen im
Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nimmt der Stadtrat Kenntnis. Die
im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge –Anlage 1- zu den jeweiligen
Einwänden den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Birkteichwiesen 1“ betreffend werden
–sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – angenommen und hiermit
beschlossen. Nochmals bestätigt wird der Abwägungsbeschluss vom 26.07.2021 zu
den Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
2. Die Bebauungsplanfassung vom 26.07.2021
wird redaktionell angepasst und mit dem heutigen Beschluss die Sachverhalte zu
den getroffenen Abwägungen, aufgenommen. Dadurch werden die Hinweise /
nachrichtliche Übernahmen (Teil C) und die Begründung (Teil D) ergänzt. Eine
erneute öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung ist durch diese
klarstellende Ergänzung nicht veranlasst. Der Stadtrat kann daher den
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Birkteichwiesen
1“ als Satzung beschließen.
3. Satzungsbeschluss:
Die Stadt Mitterteich erlässt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I
S. 4147), der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), die durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist,
der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.
1802), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021
(GVBl. S. 286), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern
in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) folgenden
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Birkteichwiesen 1“ in der Fassung vom 26.07.2021, redaktionell ergänzt mit
Beschluss vom 07.03.2022, als
Satzung und die Begründung hierzu.
Die Bestandteile der Satzung, sind:
-
Teil A:
Planzeichnung mit Legende (und Verfahrensvermerken)
-
Teil B:
Textliche Festsetzungen
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
-
Teil C:
Hinweise und Empfehlungen
-
Teil D:
Begründung mit Umweltbericht, einschließlich Anlage (Einzelhandelskonzept für
die Stadt Mitterteich Fortschreibung 2021, BBE vom 09.07.2021)
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans
(Flurnummer 1321 und 1350 Teilfläche der Gemarkung Mitterteich), ist in der Planzeichnung
(Teil A) festgesetzt.
4. Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |