Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß den Auflagen Nr. 3a/5a und 3c/5c des Bewilligungsbescheides vom 06.12.2021, Az. ROP-SG 12-1546.2-7-16-156, dass im Jahr 2022 von Kreditaufnahmen abgesehen wird und auch kein Haushaltseinnahmerest zur Übertragung der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 gebildet wird.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0