Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der vorliegende Erläuterungsbericht der Verwaltung vom 06.12.2021 wird vom Stadtrat gebilligt. Von den üblicherweise durchzuführenden Vorbereitenden Untersuchungen kann nach § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen werden. Mit den Aussagen im Stadtentwicklungskonzept vom 04.12.2006 und den weiteren Studien/Konzepten sowie der Festlegung als Stadtumbaugebiet liegen hinreichende Beurteilungskriterien vor. Die darin enthaltenen Sanierungsziele werden für das Sanierungsverfahren übernommen.

2.     Als Sanierungsgebiet wird der Umgriff des bisherigen Stadtumbaugebietes mit der Fl.Nr. 802 Gemarkung Mitterteich „Areal Robert-Lindig-Platz“ festgelegt.

3.     Nach Abwägung der Verfahrenswahl ist das vereinfachte Verfahren zur Behebung der städtebaulichen Missstände ausreichend.

4.     Damit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne der Stadt gelenkt und abgesichert werden kann, sollen die sanierungsrechtlichen Genehmigungstatbestände nach § 144 Abs. 1 und 2 angewendet werden.

5.     Die Genehmigung für Vermietung und Verpachtung wird allgemein erteilt (§ 144 Abs. 3 BauGB)

6.     Als Frist für die Durchführung der Sanierung wird der 31.12.2036 festgelegt.

7.     Aufgrund § 142 BauGB wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Areal Robert-Lindig-Platz“ als Satzung beschlossen:

 

„Satzung der Stadt Mitterteich über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Areal Robert-Lindig-Platz“

vom _______________

 

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 06.12.2021 folgende Satzung:

 

§ 1

 

Festlegung des Sanierungsgebiets

 

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor.

Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 3.654 qm umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Areal Robert-Lindig-Platz“.

 

§ 2

 

Abgrenzung des Sanierungsgebiets

 

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M: 1:2000 in der Fassung vom 06.12.2021 abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

 

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 3

 

Verfahren

 

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

 

§ 4

 

Genehmigungspflichten

 

Die Vorschriften des § 144 Abs. 1 und 2 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung

 

§ 5

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Mitterteich, den_______________

                                                                                       (Siegel)

Stadt Mitterteich

 

Stefan Grillmeier

Bürgermeister“

 

8.     Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

14

Dafür:

14

Dagegen:

0