Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Das Bauleitplanverfahren (1. Änderung des Bebauungsplanes „Zanklgartenstraße I“) ist erforderlich, um Maßnahmen der Innenverdichtung zu unterstützen.

Die Änderung betrifft den gesamten Geltungsbereich und wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, durchgeführt.

 

Das Planungsbüro Bernhard Bartsch, Sinzing wird mit der Bebauungsplan-Änderung beauftragt. Mit dem Bauherrn ist eine Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über die Unterrichtsmöglichkeit nach § 13a Abs. 3 BauGB. Vom Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0