Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Von den vorliegenden Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat Kenntnis. Die im Sachverhalt und zur heutigen Sitzung ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge werden vom Gemeinderat angenommen und hiermit beschlossen.

 

  1. Die Stellungnahme der Bauverwaltung des Landratsamtes mit den Ausführungen zum Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB wird durch den Gemeinderat als nichtzutreffend beurteilt. Auf Grundlage der aktuellen Entscheidung des BayVGH, Beschluss vom 27.09.2021-1 NE 21.1820 wird das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB weitergeführt.

 

  1. Die beschlossenen Änderungen mit den weiteren Ausführungen dazu in der heutigen Sitzung sind in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung zur Änderung/Erweiterung des Wohngebietes "Königshütte Nord-West" gilt somit in der Fassung vom 11.10.2021 gebilligt und ist öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, sobald hierfür die Kostenübernahme des Grundeigentümers gegeben ist.

 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

-