Beschluss: beschlossen

Beschluss:

1.     Das auf dem Grundstück Fl.-Nr. 763, Gem. Pechbrunn, befindliche Regenrückhaltebecken wird zusammen mit dem auf dem Grundstück verlegten Hauptkanal DN 500 zum Bestandteil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erklärt.

 

2.     Die dingliche Sicherung des öffentlichen Regenrückhaltebeckens einschließlich der RW-Hauptleitung DN 500 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 763, Gem. Pechbrunn, ist zu veranlassen.


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0