Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Industriegebiet Marktredwitzer / Oberteicher Straße I“ aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (11. Änderung).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flst.-Nrn. 737, 738, 739, 740, 741, 742 und 756 (Teilfläche) Gemarkung Pechbrunn und weist eine Fläche von etwa 13.7 ha auf. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören drei Ausgleichs- bzw. Ökokontoflächen auf den Flurstücken:

Nr. 856, Gemeinde Mitterteich, Gmkg. Großensterz,

Nr. 713 Gemeinde und Gmkg. Mähring (Ökokontofläche)

und Nr. 378 Gemeinde Bärnau, Gmkg. Thannhausen.

 

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ermöglichung einer gewerblichen bzw. industriellen Nutzung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Mitterteich und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Im aktuellen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet nicht als Baufläche dargestellt. Um die beabsichtigte Nutzung zu ermöglichen, beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

 

Die im Sachvortrag enthaltenen Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro TB MARKERT werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der heute vorgestellten Vorentwürfe für den Bebauungsplan „Industriegebiet Marktredwitzer / Oberteicher Straße I“ sowie die 11. Änderung Flächennutzungsplan durchzuführen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

14

Dafür:

14

Dagegen:

0