Sitzung: 14.06.2021 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt von den vorliegenden Stellungnahmen Kenntnis. In der Satzung sind Angaben zum Nachweis der gesicherten Erschließung enthalten. Das Wasserrechtsverfahren erfolgt gesondert und getrennt vom Satzungsverfahren.
2. Für die Regelungen in der Außenbereichssatzung mit Lageplan in der Fassung vom 22.03.2021 ergeben sich keine Änderungen. Die Voraussetzungen für die Satzung sind gegeben, auf die Ausführungen hierzu im Stadtratsbeschluss vom 29.03.2021 wird nochmals Bezug genommen.
3. Der Stadtrat beschließt die Außenbereichssatzung der Stadt Mitterteich im Bereich „Kleinbüchlberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB:
„Aufgrund
von § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom
14.06.2021 folgende Satzung:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Die
Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs dieser Satzung ergeben sich aus dem
beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000. Der Lageplan in der Fassung vom
22.03.2021 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Rechtswirkungen für Vorhaben
Innerhalb
des räumlichen Geltungsbereichs nach § 1 kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2
BauGB, die Wohnzwecken – sowie kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben –
dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie
-
einer Darstellung
im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald
widersprechen oder
-
die Entstehung
oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
§ 3
Zulässigkeitsbestimmungen
Die
planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnzwecken dienenden Vorhaben sowie
kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben richtet sich nach § 35 Abs. 6 BauGB
in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB.
Bei
den Vorhaben handelt es sich um die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung
von baulichen Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB.
Von
der Satzung bleibt die Anwendung des § 35 Abs. 4 BauGB unberührt.
Die
gesicherte Erschließung ist im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren
nachzuweisen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft
Mitterteich, den
Stadt Mitterteich
Stefan Grilllmeier
Bürgermeister“
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Ergebnis des Satzungsbeschlusses die
Außenbereichssatzung auszufertigen und nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Anwesend: |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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