Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Mit dem Planvorentwurf vom 05.08.2020 besteht Einverständnis.

 

Die vorgebrachten Änderungen bzw. Ergänzungen sind mit aufzunehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.


 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

0