Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.     Abwägungen sind nicht zu treffen.

 

2.     Gegenüber dem Planentwurf vom 18.11.2019 sind keine Änderungen veranlasst, die Stadt Mitterteich kann daher aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Aufhebung des Bebauungsplanes I/1 "Rechts der Großbüchlberger Straße" beschließen.

3.     Satzungsbeschluss:

 

"Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 15.06.2020 folgende

 

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes I/1 "Rechts der Großbüchlberger Straße"

 

§ 1

Der Bebauungsplan I/1 "Rechts der Großbüchlberger Straße" rechtsverbindlich seit 18.02.1971, zuletzt geändert am 06.06.2000 wird aufgehoben.

 

§ 2

Der vom Planungsbüro Bernhard Bartsch gefertigte Bebauungsplan in der Fassung vom 18.11.2019 (bestehend aus Teil A -Planzeichnung, Teil B -Aufhebungssatzung, Teil C -Begründung) ist Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 3

Mit der Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Mitterteich, den

STADT MITTERTEICH

 

Grillmeier

Bürgermeister"

 

4.     Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0