Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Satzung zur Regelung von Fragen

des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

 

Die Stadt Mitterteich erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

Satzung:

 
 
§ 1 Zusammensetzung des Stadtrats
 

Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

 

§ 2 Ausschüsse
 

(1)   Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)     den Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

 

b)     den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

 

c)     den Freizeitausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

 

d)    den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 6 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

 

(2)   1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) bis c) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

(3)   1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrats (beschließende Ausschüsse).

 

(4)   Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

 

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung
 

(1)   1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2)   Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 40,00 €, die Fraktionssprecher einen Pauschalbetrag von monatlich 50,00 € plus 5,00 € je Mitglied der Stadtratsfraktion.

 

Für die Teilnahme an Stadtrats- Ausschuss- und Fraktionssitzungen wird eine Entschädigung von 20,00 € je Sitzung gewährt.

 

(3)   1Stadtratsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung in Höhe des zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mindestlohns je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4)   Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

(5)   Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend.

 

 

§ 4 Erster Bürgermeister
 

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

 

 

§ 5 Weitere Bürgermeister
 

Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

 

 

§ 6 Inkrafttreten
 

1Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2014 außer Kraft.

 

 

Mitterteich, den

Stadt:

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

21

Dafür:

17

Dagegen:

4