Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Es bleibt bei der bisherigen Handhabung, dass der erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch den zweiten Bürgermeister, sofern auch dieser verhindert ist, durch das an Lebensjahren älteste Gemeinderatsmitglied vertreten wird.


 

Anwesend:

13

Dafür:

13

Dagegen:

0