Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Die Gemeinde Pechbrunn erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

Satzung:

 
§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats
 

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister (§ 4), 12 ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

 

§ 2 Ausschüsse
 

(1)   Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)     Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

 

b)     den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

(2)   1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

(3)   Der Bau- und Grundstücksausschuss - Absatz 1 Buchst. a) - ist vorberatend tätig.

 

(4)   Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

 

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
 

(1)   1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2)   Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 10,00 € für die notwendige Teilnahme Gemeinderats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen sowie Besprechungsterminen.

 

Die Entschädigung der Fraktionssitzungen wird auf die Zahl der Gemeinderatssitzungen beschränkt.

 

(3)   1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4)   Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

 

§ 4 Erster Bürgermeister
 

Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

 

 

§ 5 Weitere Bürgermeister
 

Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

 

 

§ 7 Inkrafttreten
 

1Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07.05.2014 außer Kraft.

 

Pechbrunn, den

 

Gemeinde Pechbrunn

 

Schübel

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

13

Dafür:

12

Dagegen:

1