Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt und zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Tirschenreuth weitergeleitet.

 

Die Einhaltung des Sichtdreiecks ist aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Bei Nichteinhaltung kann keine Befreiung in Aussicht gestellt werden.

 

Erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen und der Pflanzgebotsfläche wird zugestimmt. Beim Bauantrag ist ein Eingrünungsplan vorzulegen.

 

Nachbarliche Interessen dürfen nicht beeinträchtigt werden.


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0