Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Bebauungsplan I/1 „Rechts der Großbüchlberger Straße“, rechtsverbindlich seit 18.02.1971, zuletzt geändert am 06.06.2000, wird aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).

Das Aufhebungsverfahren ist einzuleiten.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0