Beschluss: beschlossen

Beschlüsse:

 

1.     Die im Sachverhalt ausgearbeiteten Abwägungen werden vom Stadtrat angenommen und hiermit beschlossen.

2.     Die Bebauungsplanfassung vom 03.06.2019 wird redaktionell angepasst. Damit werden die getroffenen Festsetzungen unter 1.6.5 klargelegt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist durch diese Klarstellung nicht veranlasst.

 

 

3.     Satzungsbeschluss:

 

„Aufgrund von § 10 Abs. 1 und § 13 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 16.09.2019 folgende

 

Satzung zur

2. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Steinbrucker“

 

§ 1

Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigte Bebauungsplan zur 2. Änderung im vereinfachten Verfahren des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Steinbrucker“ (bestehend aus der Planzeichnung und dem Text mit Begründung) in der Fassung vom 03.06.2019, redaktionell klargestellt 16.09.2019 wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Mitterteich, den

STADT MITTERTEICH

 

 

Grillmeier

Bürgermeister“

 

 

4.     Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0