Sitzung: 30.07.2019 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Das im Eigentum der Stadt Mitterteich befindliche Grundstück 407/43 Gemarkung Mitterteich (Zufahrt zu Fl.Nr. 407/42) wird gemäß Art. 6 BayStrWG auf eine Länge von 48 m zur Ortsstraße (Art. 43 Ziff. 2 BayStrWG) gewidmet und wird Bestandteil der Ortsstraße „Waldsassener Straße“.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Mitterteich.
Anwesend: |
15 |
Dafür: |
15 |
Dagegen: |
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