Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Mitterteich beschließt folgende 1.Änderungssatzung zur BGS/WAS der Stadt Mitterteich:

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Mitterteich folgende

 

SATZUNG zur 1. Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

der Stadt Mitterteich:

 

 

§ 1

 

In die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mitterteich vom 29.01.2018 wird folgender neuer § 16 eingefügt:

„Beitragstatbestände, die von vorangegangenen Satzungen erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen.

Wurden solche Beitragstatbestände nach den o.g. Satzungen nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig, bemisst sich der Beitrag nach den Regelungen der vorliegenden Satzung.“

 

 

§ 2

 

Der bisherige § 16 wird zu § 17 (Inkrafttreten).

 

 

§ 3

Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 14.02.2018 in Kraft.

 

 

Mitterteich, den

STADT MITTERTEICH

 

 

 

Grillmeier

Erster Bürgermeister


 

Anwesend:

15

Dafür:

15

Dagegen:

0