Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Gebührensatzung

für die Eissporthalle Mitterteich

 

 

Aufgrund des Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 folgende Gebührensatzung für die Eissporthalle:

 

§ 1

Eishallensaison

 

Beginn und Ende der Eishallensaison werden von der Stadt Mitterteich bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.

 

§ 2

Eintrittskarten

 

Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch und zur Benützung der städt. Eissporthalle:

 

1.     Eintrittspreise für den öffentlichen Eislauf:

 

Einzeleintritt:

 

Erwachsene                                               3,80 €

Behinderte                                                 3,10 €

Kinder und Jugendliche                            2,20 €

Besucher                                                   1,10 €

Disco-Zuschlag                                         1,80 €

 

Wertkarten:

 

10,00 € Wertkarte                                     9,00 €

20,00 € Wertkarte                                   17,00 €

30,00 € Wertkarte                                   24,00 €

40,00 € Wertkarte                                   30,00 €

50,00 € Wertkarte                                   35,00 €

 

Saisonkarten:

 

Saisonkarte Erwachsene                       115,00 €

Saisonkarte Behinderte                           85,00 €

Saisonkarte Jugendliche                         60,00 €

 

 

2.     Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.

Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.

 

Ebenso

-       Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.

 

-       Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).

 

Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.

 

3.     Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.

 

4.     Die Wertkarten gelten im Hallenbad, Freibad und der Eishalle. Die Gültigkeitsdauer ist nicht beschränkt. Sie sind frei übertragbar und können von allen Personen gleichermaßen verwendet werden. Die entsprechenden Eintrittspreise werden bei jedem Eintritt je nach Benutzung durch Jugendliche oder Erwachsene vom Kartenwert durch das Kassensystem abgebucht.

 

5.     Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Eishallensaison und ist nicht übertragbar.

 

6.     Pro Wert-/Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

7.     Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.

 

8.     Bei einer Wertkarte kann Ersatz über das aktuelle Guthaben nur dann erfolgen, wenn der Verkaufsbeleg mit der Kartennummer vorgelegt wird. Das Pfand für die nicht mehr vorhandene oder verlorengegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die neu          auszustellende Wertkarte ist wieder ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.

 

9.     Die Auszahlung verbleibender Restguthaben ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Restwert kann die Differenz auf eine Einzeleintrittskarte aufgezahlt werden.

 

10.   Schlittschuhe und Lernschlitten:

 

Verleih von Schlittschuhen                                                             3,00 €/pro Paar

Verleih von Schlittschuhen an Schulen                                          2,00 €/pro Paar

Feinschliff Schlittschuhe                                                                4,00 €/pro Paar

Grobschliff Schlittschuhe                                                               7,00 €/pro Paar

 

Lernschlitten                                                                                   1,00 €

 

11.   Eisstockschießen – Training und Turniere:

 

pro Bahn für 3 Stunden                                                                 16,00 €

für Turniere pro Tag                                                                   340,00 €

für 2 Tage                                                                                   580,00 €

Saisonpauschale für eine Bahn                                                   285,00 €

 

Die Saisonpauschale gilt für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten.

 

12.   Hobbymannschaften, Eishockeyvereine und Eislaufkurse

 

Gebühren für die Eiszeit (= 90 Minuten) incl. 1 Kabine:           100,00 €

 

Kosten für jede weitere Kabine:                                                   20,00 €

 

Kosten für die Benutzung der Anzeigentafel:                              20,00 €

 

Sollte eine Reinigung nach der Benutzung der Tribüne notwendig sein, wird diese zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

Eislauf-Kurse                                                                                75,00 €

 

13.   Schulklassen

 

Für die im Belegungsplan festgelegten Zeiten beträgt der Eintrittspreis für Schüler und Lehrer

pro Person                                                                                       1,10 €

 

14.   Sommernutzung, Festveranstaltungen, Konzerte:

 

pro Tag                                                                                        300,00 €

 

15.   Die Unterhaltsreinigung nach der Veranstaltung hat der Veranstalter zu tragen. Heizungs-, Strom- und Wassergebühren sind durch den Veranstalter zu ersetzen.

 

16.   Der Veranstalter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen und die Prämienzahlung nachzuweisen.

 

§ 3

Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit

 

Die Eintrittsgebühr ist von jeder Person, welche die Eissporthalle betritt, zu entrichten, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Gebühr gemäß § 2 Nr. 1 entsteht mit dem Betreten der Eissporthalle und ist sofort fällig. Die Gebühren zu § 2 Nr. 7, 8, 9 und 10 sind entweder sofort fällig oder werden durch Bescheid geltend gemacht.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Die Gebührensatzung tritt zum 01.09.2019 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.10.2015, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 07.07.2016, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 05.10.2016 und die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 29.11.2016 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft.

 

Mitterteich, den 11.04.2019

Stadt:

 

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0