Sitzung: 10.04.2019 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Az. 141-5224
Satzung
über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das städt. Freibad Mitterteich
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 folgende Gebührensatzung für das städt. Freibad Mitterteich:
§1
Gebühren
Für die Benützung des städt. Freibades Mitterteich werden
Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Sie berechtigen zur Benutzung des städt.
Freibades Mitterteich und aller dort vorhandenen Einrichtungen, einschließlich
der Umkleidekabinen und der Garderobeschränkchen. Weitere Gebühren sind von
allen Benutzern zu entrichten, welche Spielanlagen benutzen oder die in dieser
Gebührensatzung beschriebenen Gegenstände ausleihen.
§ 2
Gebührenhöhe
1. Einzeleintritt
Erwachsene 3,30 €
ab 17 Uhr 2,20 €
Kinder und Jugendliche 1,70 €
ab 17 Uhr 1,10 €
Behinderte 2,60 €
ab 17 Uhr 1,80 €
2. Wertkarten:
10,00 € Wertkarte 9,00 €
20,00 € Wertkarte 17,00 €
30,00 €
Wertkarte 24,00
€
40,00 €
Wertkarte 30,00
€
50,00 € Wertkarte 35,00 €
3. Saisonkarten
Erwachsene 87,00
€
Kinder
und Jugendliche 45,00
€
Familie 125,00 €
Behinderte 73,00 €
4. Als Erwachsene sind Volljährige und
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.
Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.
Ebenso
Schüler und Auszubildende
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.
Studentinnen und Studenten
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines
Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der
internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).
Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.
5. Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die
Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
6. Die Wertkarten gelten im Hallenbad,
Freibad und der Eishalle. Die Gültigkeitsdauer ist nicht beschränkt. Sie sind
frei übertragbar und können von allen Personen gleichermaßen verwendet werden.
Die entsprechenden Eintrittspreise werden bei jedem Eintritt je nach Benutzung
durch Jugendliche oder Erwachsene vom Kartenwert durch das Kassensystem
abgebucht.
7. Die Saisonkarte gilt nur für die
jeweilige Freisaison und ist nicht übertragbar.
8. Pro Wert-/Saisonkarte wird ein Pfand in
Höhe von 5,00 € erhoben.
9. Verlorengegangene Saisonkarten können
gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen
Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.
10. Bei einer Wertkarte kann Ersatz über das
aktuelle Guthaben nur dann erfolgen, wenn der Verkaufsbeleg mit der
Kartennummer vorgelegt wird. Das Pfand für die nicht mehr vorhandene oder
verlorengegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die neu
auszustellende Wertkarte ist wieder ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.
11. Die Auszahlung verbleibender Restguthaben ist
grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Restwert kann die Differenz auf eine
Einzeleintrittskarte aufgezahlt werden.
12. Für Schulklassen in Begleitung einer
Lehrkraft beträgt die Gebühr
(dieser Sondereintrittspreis gilt nur von Montag bis Freitag) je Person 1,10 €
13. Für das Schloss eines Garderobeschränkchens,
sowie für ausgeliehene Badehosen und Badeanzüge ist ein Sicherheitsbetrag von 5
€ zu hinterlegen. Bei Verlust bzw. Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten
und entsprechender Wertausgleich vorgenommen.
14. Für das
Tischtennisspiel beträgt die Gebühr für ½
Stunde 0,50 €
1
Stunde 1,00 €
15. Für den Beach-Volleyball ist ein Sicherheitsbeitrag
von 10 € zu hinterlegen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dieser Betrag
einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen. Die Benützung des
Beach-Volleyball-Feldes ist kostenlos.
16. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen wird
eine Gebühr in Höhe des für die Beseitigung bzw. Instandsetzung entstandenen
Kostenaufwandes erhoben.
17. Die schulpflichtigen Kinder haben während der
Sommerferien jeweils am Mittwoch „freien Eintritt“ in das städt. Freibad.
§ 3
Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit
Gebührenschuldner ist der Erwerber von Eintrittskarten bzw.
Saisonkarten. Die Gebühr entsteht mit der Übergabe der Eintrittskarte bzw. der
Saisonkarte an den Erwerber. Sie ist mit der Entstehung fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 19.04.2016
außer Kraft.
Mitterteich, den 11.04.2019
Stadt
Grillmeier
Bürgermeister
Anwesend: |
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Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |