Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Az. 141-5224

 

Satzung

über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das städt. Freibad Mitterteich

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 folgende Gebührensatzung für das städt. Freibad Mitterteich:

 

§1

Gebühren

 

Für die Benützung des städt. Freibades Mitterteich werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Sie berechtigen zur Benutzung des städt. Freibades Mitterteich und aller dort vorhandenen Einrichtungen, einschließlich der Umkleidekabinen und der Garderobeschränkchen. Weitere Gebühren sind von allen Benutzern zu entrichten, welche Spielanlagen benutzen oder die in dieser Gebührensatzung beschriebenen Gegenstände ausleihen.

 

§ 2

Gebührenhöhe

1.     Einzeleintritt

 

Erwachsene                                                    3,30 €

                                      ab 17 Uhr                         2,20 €

 

Kinder und Jugendliche                                 1,70 €

                                      ab 17 Uhr                         1,10 €

 

Behinderte                                                     2,60 €

                                      ab 17 Uhr                         1,80 €

 

2.     Wertkarten:

 

10,00 € Wertkarte                                          9,00 €

20,00 € Wertkarte                                        17,00 €

30,00 € Wertkarte                                        24,00 €

40,00 € Wertkarte                                        30,00 €

50,00 € Wertkarte                                        35,00 €

 

3.     Saisonkarten

 

Erwachsene                                                  87,00 €

Kinder und Jugendliche                               45,00 €

Familie                                                       125,00 €

Behinderte                                                   73,00 €

 

4.     Als Erwachsene sind Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) anzusehen.

 

Unter Kinder und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.

 

Ebenso

Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein entsprechender Ausweis vorgelegt wird.

 

Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt).

 

Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.

 

5.     Zur Ausgabe von Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.

 

6.     Die Wertkarten gelten im Hallenbad, Freibad und der Eishalle. Die Gültigkeitsdauer ist nicht beschränkt. Sie sind frei übertragbar und können von allen Personen gleichermaßen verwendet werden. Die entsprechenden Eintrittspreise werden bei jedem Eintritt je nach Benutzung durch Jugendliche oder Erwachsene vom Kartenwert durch das Kassensystem abgebucht.

 

7.     Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige Freisaison und ist nicht übertragbar.

 

8.     Pro Wert-/Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

9.     Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt werden.

 

10.   Bei einer Wertkarte kann Ersatz über das aktuelle Guthaben nur dann erfolgen, wenn der Verkaufsbeleg mit der Kartennummer vorgelegt wird. Das Pfand für die nicht mehr vorhandene oder verlorengegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die neu auszustellende Wertkarte ist wieder ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.

 

11.   Die Auszahlung verbleibender Restguthaben ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Restwert kann die Differenz auf eine Einzeleintrittskarte aufgezahlt werden.

 

12.   Für Schulklassen in Begleitung einer Lehrkraft beträgt die Gebühr

(dieser Sondereintrittspreis gilt nur von Montag bis Freitag) je Person                1,10 €

 

13.   Für das Schloss eines Garderobeschränkchens, sowie für ausgeliehene Badehosen und Badeanzüge ist ein Sicherheitsbetrag von 5 € zu hinterlegen. Bei Verlust bzw. Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen.

 

14.   Für das Tischtennisspiel beträgt die Gebühr für                          ½ Stunde           0,50 €

                                                                                                             1 Stunde            1,00 €

 

15.   Für den Beach-Volleyball ist ein Sicherheitsbeitrag von 10 € zu hinterlegen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen. Die Benützung des Beach-Volleyball-Feldes ist kostenlos.

 

16.   Für Verunreinigungen oder Beschädigungen wird eine Gebühr in Höhe des für die Beseitigung bzw. Instandsetzung entstandenen Kostenaufwandes erhoben.

 

17.   Die schulpflichtigen Kinder haben während der Sommerferien jeweils am Mittwoch „freien Eintritt“ in das städt. Freibad.

 

§ 3

Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit

 

Gebührenschuldner ist der Erwerber von Eintrittskarten bzw. Saisonkarten. Die Gebühr entsteht mit der Übergabe der Eintrittskarte bzw. der Saisonkarte an den Erwerber. Sie ist mit der Entstehung fällig.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 19.04.2016 außer Kraft.

 

Mitterteich, den 11.04.2019

Stadt

 

Grillmeier

Bürgermeister


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0