Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Mit der Überarbeitung des kommunalen Förderprogramms besteht Einverständnis.

 

Die neue Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 1.1.2019 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.

 

Gleichzeitig tritt die bestehende Richtlinie, zuletzt geändert am 06.02.2017, außer Kraft.


 

Anwesend:

17

Dafür:

17

Dagegen:

0