Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Verkauf von 2 nebeneinanderliegenden Bauparzellen an einen Interessenten, mit dem Ziel, dass ein Baugrundstück nur als Gartengrundstück genutzt wird, ist nicht zulässig. Für jede Bauparzelle besteht eine Bauverpflichtung.

 

In einem begründeten Ausnahmefall, z.B. Doppelhausbebauung, kann von dieser Grundsatzentscheidung abgewichen werden.

Hier ist im Einzelfall zu entscheiden.

 

Die vorgenannte Regelung gilt für alle aktuellen Baugebiete der Stadt Mitterteich.

 

Die Bauverpflichtung für den 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Griesäcker“ wird auf 4 Jahre festgelegt.


 

Anwesend:

20

Dafür:

19

Dagegen:

1